Bei OK:GO mitmachen

Letzte Aktualisierung: 
12/11/2025
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Im Rahmen der OK:GO Initiative erfassen und teilen Tourismusbetriebe ihre Informationen zur Zugänglichkeit mit der kostenlosen App Ginto. Hilfestellungen zur einfachen Nutzung von Ginto findest du unter «Support».

Hinweis

Reisende mit Mobilitätseinschränkungen sind eine wichtige Zielgruppe für die Tourismusbranche und machen einen beachtlichen Teil der Bevölkerung aus. Mit einer Teilnahme bei OK:GO können Tourismusbetriebe diese Zielgruppen direkt ansprechen und willkommen heissen.

Profi-Tipp

Du kannst die Informationen zur Zugänglichkeit deines Betriebs mit Ginto grundsätzlich jederzeit selbstständig erfassen. Wir empfehlen eine professionelle Erfassung durch die Fachpersonen von Pro Infirmis bei komplexen Gebäudestrukturen, beispielsweise bei einem Gebäude mit mehreren Stockwerken und Eingängen. Auch bei Anlagen wie Freizeitparks, die über mehrere Gebäude verfügen, ist eine professionelle Erfassung empfehlenswert.

Das findest du in dieser Anleitung:

OK:GO-Nachweis für die Teilnahme bei «Swisstainable» beantragen
Häufig gestellte Fragen

Teilnahmebedingungen OK:GO

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    Erfasse die Informationen zur Zugänglichkeit mit der kostenlosen App Ginto. Erfasse alle Kriterien gemäss den Anforderungen auf Detailstufe Level 2 vollständig. Achte weiter darauf, dass das gesamte touristische Angebot erfasst wird, d.h. bei Hotels mit Restaurant sowohl die Räumlichkeiten des Hotels als auch die des Restaurants.
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    Teile die Informationen zur Zugänglichkeit an prominenter Stelle auf der Webseite deines Betriebs oder Angebots. Verwende dazu das OK:GO Emblem sowie den Link zum Ginto-Detaileintrag. Die Informationen müssen leicht auffindbar und sinnvoll platziert sein, beispielsweise direkt beim Angebot, unter Informationen zur Anreise oder bei den Öffnungszeiten. Im besten Fall hinterlegst du zusätzlich einen Alternativtext, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen die Informationen zur Zugänglichkeit finden können.
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    Überprüfe deinen Eintrag auf Ginto regelmässig und halte die Informationen zur Zugänglichkeit auf dem neuesten Stand. Damit sicherst du die Qualität der Informationen zur Zugänglichkeit deines Betriebs oder Angebots.
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Weitere Hilfestellungen zur Erfassung und zur Bearbeitung der Informationen zur Zugänglichkeit mit Ginto findest du unter «Support».

OK:GO-Nachweis für «Swisstainable» beantragen

OK:GO wird als Nachweis innerhalb des Nachhaltigkeitsprogramms «Swisstainable» auf Level II - engaged (in Kombination) anerkannt. Eine Übersicht über alle anerkannten Nachhaltigkeitsnachweise findest du hier.

Ein OK:GO-Nachweis für die Teilnahme bei «Swisstainable» kann über dieses Webformular beantragt werden. Ein Nachweis wird dann ausgestellt, wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Der OK:GO-Nachweis ist ab dem Datum der Ausstellung zwei Jahre gültig.
Vielen Dank, wir haben deinen Antrag erhalten und melden uns in den kommenden Tagen bei dir.
Oha, da hat etwas nicht geklappt. Bitte versuche es noch einmal.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Pro Infirmis-Eintrag bei Swisstainable anrechnen lassen?

Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an der Initiative OK:GO erfolgt in drei Schritten:

  1. Erfassung der Informationen zur Zugänglichkeit.
  2. Veröffentlichung der Informationen zur Zugänglichkeit.
  3. Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung der Informationen zur Zugänglichkeit.

Wenn eine Lokalität von Pro Infirmis auditiert wurde, ist der erste Schritt bereits erfüllt. Der zweite Schritt besteht darin, die Informationen zur Zugänglichkeit zusammen mit dem OK:GO Emblem auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Idealerweise werden auch die Piktogramme von Pro Infirmis publiziert. Tourismusbetriebe sind angehalten, die Informationen zur Zugänglichkeit aktuell zu halten und Pro Infirmis über allfällige Änderungen zu informieren.

Gibt es den OK:GO-Nachweis für Swisstainable auch für Tourismusorganisationen (DMOs)?

Ja, als Tourismusorganisation oder Destinationsmanagement-Organisation (DMO) kann man den Nachweis erhalten, wenn man zum Beispiel das Tourismusbüro erfasst und veröffentlicht. Optional kann eine Tourismusorganisation oder DMO:

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