Swisstainable beantragen

Letzte Aktualisierung: 
23/7/2025
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OK:GO wird als Nachweis innerhalb des Nachhaltigkeitsprogramms Swisstainable anerkannt. In Kombination mit einem weiteren Nachweis können Betriebe das Level II – engaged erreichen. Der OK:GO-Nachweis ist ab dem Datum der Ausstellung zwei Jahre gültig. Eine Übersicht der anerkannten Nachhaltigkeitsnachweise, mit denen in Kombination mit OK:GO das "Level II – engaged" beantragt werden kann, findest du auf der Webseite des Schweizer Tourismus Verbands.

Hinweis

Swisstainable ist ein Schweizer Nachhaltigkeitsprogramm aus dem Tourismus für den Tourismus. Im Fokus steht die nachhaltige Entwicklung des Tourismuslands Schweiz. Eine Teilnahme am Nachhaltigkeitsprogramm steht allen touristischen Betrieben und Organisationen in der Schweiz offen.

Profi-Tipp

Reisende mit Mobilitätseinschränkungen sind eine wichtige Zielgruppe und machen einen beachtlichen Teil der Bevölkerung aus. Durch die Veröffentlichung der Zugänglichkeitsdaten zeigen touristische Betriebe Offenheit gegenüber den vielfältigen Bedürfnissen ihrer Gäste.

Das findest du in dieser Anleitung:

Häufig gestellte Fragen

OK:GO - Swisstainable

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  1. Fülle die Informationen zur Zugänglichkeit Deines Angebotes in die Ginto-App ein. Hierbei achtet die Geschäftsstelle von OK:GO darauf, dass möglichst das gesamte touristische Angebot erfasst wird, d.h. bei Hotels mit Restaurant sowohl die Räumlichkeiten des Hotels als auch des Restaurants.
  2. Fülle alle Pflichtfelder in der Ginto-App aus. Die OK:GO-Geschäftsstelle prüft hier, ob der Eintrag vollständig ist. Je nach Betrieb wird auch geprüft, ob der Umfang der eingetragenen Daten plausibel ist (z.B. ob ein Hotel auch die Hotelzimmer eingetragen hat).
  3. Veröffentliche die Informationen zur Zugänglichkeit (OK:GO Emblem und Link) an prominenter Stelle auf Deiner Unternehmens-Website. Hier prüft die OK:GO Geschäftsstelle, ob das OK:GO Emblem leicht auffindbar und sinnvoll platziert ist (bei Informationen zum Angebot, Anreise, Öffnungszeiten, im Footer etc.) Ebenso wird geprüft, ob das OK:GO Emblem verlinkt ist. Im besten Fall hinterlegen die touristischen Leistungsträger:innen zusätzlich einen Alternativtext, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen die Zugänglichkeitsinformationen finden können. Es wird empfohlen, das OK:GO Emblem mit Textblock zu nutzen.
  4. Halte die Zugänglichkeitsinformationen auf dem neuesten Stand. Dies ist ein Versprechen für die Zukunft. Die Geschäftsstelle von OK:GO vertraut darauf, dass die Informationen aktuell gehalten werden. Bei zufällig entdeckten Unstimmigkeiten werden die Unternehmen jedoch darauf aufmerksam gemacht.

Besonderen Wert wird dabei auf die Publikation der Informationen zur Zugänglichkeit auf der Unternehmenswebseite gelegt: Deine Gäste sollen die Informationen so rasch wie möglich finden können. Weiter wird der Nachweis nur für die Lokalitäten und Betriebe ausgestellt, deren Zugänglichkeitsinformationen auch tatsächlich erfasst und publiziert sind. Die Geschäftsstelle stellt den Nachweis manuell aus. Betriebe, die einen Nachweis erhalten möchten, wenden sich per E-Mail an: okgo@stv-fst.ch. Weitere Hilfestellungen und Informationen zur OK:GO Initiative.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Pro Infirmis-Eintrag bei Swisstainable anrechnen lassen?

Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an der Initiative OK:GO erfolgt in zwei Schritten

  1. Erfassung der Informationen zur Zugänglichkeit.
  2. Veröffentlichung der Informationen zur Zugänglichkeit.

Wenn eine Lokalität von Pro Infirmis auditiert wurde, ist der erste Schritt bereits erfüllt. Der zweite Schritt besteht darin, die Informationen zur Zugänglichkeit zusammen mit dem OK:GO Emblem auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Idealerweise werden auch die Piktogramme von Pro Infirmis publiziert.

Gibt es den Swisstainable-Nachweis von Ginto auch für Tourismusorganisationen (DMOs)?

Ja, als Tourismusorganisation oder Destinationsmanagememt-Organisation (DMO) kann man den Nachweis erhalten, wenn man zum Beispiel das Tourismusbüro erfasst und veröffentlicht (gemäss Teilnahmebedingungen). Optional kann eine Tourismusorganisation oder DMO:

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