Barrierefreie Mobilität
Ginto unterstützt Transportunternehmen dabei, Informationen zur Zugänglichkeit von Bahnhöfen und Haltestellen sowie zur behindertengerechten Gestaltung des öffentlichen Verkehrs bereitzustellen.
Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Haltestellen
Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass auch Menschen mit Behinderungen den öffentlichen Verkehr spontan und selbstständig nutzen können. Im Rahmen der sogenannten «BehiG-Bestandsaufnahme» (die Abkürzung BehiG steht für das Behindertengleichstellungsgesetz) werden Informationen zur Zugänglichkeit aller Bahnhöfe und Haltestellen in der Schweiz erhoben. Diese müssen laufend aktualisiert werden.
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG, SR 151.3) vom 13. Dezember 2002 sowie die dazugehörige Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV, SR 151.34) verlangen von den konzessionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs eine Bestandsaufnahme über die Zugänglichkeit aller Haltestellen des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.

BehiG (atlas) - Erfassung durch Ginto
Ginto unterstützt den öffentlichen Verkehr bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäss BehiG. Ginto übernimmt das gesamte Projektmanagement – von der Planung über die Durchführung und das Monitoring bis zur nachhaltigen Datenpflege. Dazu gehört auch die Datenerfassung vor Ort durch geschulte Erfasser:innen. Die technische Grundlage bildet die Datenplattform Ginto. Über eine Schnittstelle (API) werden die für das BehiG relevanten Daten anschliessend automatisch in die Dienststellendokumentation (atlas, DiDok) übertragen.
