Die Informationen zur Zugänglichkeit meines Betriebs wurden durch Pro Infirmis erfasst. Wird eine professionelle Erfassung bei Swisstainable anerkannt?

Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an der Initiative OK:GO erfolgt in fünf Schritten:

  1. Erfassung der Informationen zur Zugänglichkeit auf Detailstufe 2 oder 3.
  2. Der Eintrag ist einem Betrieb zugewiesen.
  3. Dem Eintrag wurde der Prüfstatus "Vom Betrieb geprüft" oder "Von Fachorganisation geprüft" vergeben.
  4. Veröffentlichung der Informationen zur Zugänglichkeit.
  5. Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung der Informationen zur Zugänglichkeit.

Wenn eine Lokalität von Pro Infirmis erfasst wurde, sind die Schritte 1-3 bereits erfüllt. Der vierte Schritt besteht darin, die Informationen zur Zugänglichkeit auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Tourismusbetriebe sind angehalten, die Informationen zur Zugänglichkeit aktuell zu halten und Pro Infirmis über allfällige Änderungen zu informieren.