Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an der Initiative OK:GO erfolgt in fünf Schritten:
Wenn eine Lokalität von Pro Infirmis erfasst wurde, sind die Schritte 1-3 bereits erfüllt. Der vierte Schritt besteht darin, die Informationen zur Zugänglichkeit auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Tourismusbetriebe sind angehalten, die Informationen zur Zugänglichkeit aktuell zu halten und Pro Infirmis über allfällige Änderungen zu informieren.